Eigenkapital – Direkte Beteiligung an Startups
Was ist Eigenkapital?
Eigenkapital steht im Gegensatz zum Fremdkapital und ist von den Eigentümern des Unternehmens eingebracht worden (Eigenkapitalgeber) oder als Gewinn im Unternehmen belassen worden. Es stellt somit ein Finanzierungsmittel des Unternehmens dar.
Funktionen des Eigenkapitals
Das Eigenkapital erfüllt verschiedene Funktionen
- Gründung
Bei der Gründung eines Unternehmens spielt das Eigenkapital die entscheidende Rolle. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen so zum Beispiel bei einer GmbH oder eine AG ein Mindestinvestment zur Gründung.
- Haftung & Verlustabsorbtion
Die Haftungsfunktion ist die Grundlage des Gläubigerschutzes bei einer Insolvenz. Entstehende Verluste werden durch das Eigenkapital aufgefangen.
- Finanzierung
Für Banken ist das Eigenkapital ein wichtiges Kriterium, anhand dessen diese die Bonität ermitteln. Ebenfalls finanziert das Eigenkapital langfristige Sachanlagen.
- Herrschaftsfunktion
Je größer der Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital ist, desto mehr Einfluss kann er grundsätzlich ausüben.
Ausweis von Eigenkapital
Während bei Einzelunternehmen die Gewinne und Verluste sowie Einlagen und Entnahmen gebucht werden, setzt sich das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften auf fünf Positionen zusammen.
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklagen
- Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag
- Jahresüberschuss
Das Eigenkapital fließt dem Unternehmen entweder im Rahmen eine Kapitalerhöhung / Gründung zu oder über die Thesaurierung von Gewinnen. Im ersten Fall erwirbt ein Gesellschafter oder Neuinvestor neue Unternehmensanteile, die in drei verschiedene Arten eingeteilt werden können:
- Stammanteile
Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wird das Grundkapital Stammkapital genannt und die Höhe der Anteile repräsentieren auch die Höhe der Stimmrechte und sonstige Rechte und Pflichten innerhalb der GmbH, sowie die Haftung des einzelnen Gesellschafters.
Rechtsgrundlagen der GmbH sind dabei der Gesellschaftervertrag und das GmbH-Gesetz. Der Gesellschaftervertrag regelt dabei die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft und enthält Informationen zur Stammeinlage und dem Stammkapital. Allen Gesellschaftern stehen dabei Vermögens-, Mitwirkungs- und Informationsrechte zu.
- Vorzugsanteile
Vorzugsanteile gewähren dem Besitzer gegenüber den Stammanteilen bevorzugte Rechte. Dies können neben Dividendenzahlungen auch andere Erlös Präferenzen sein oder andere Vereinbarungen, die dem Besitzer eine Vorzugsstellung gewährleisten. Im Venture Capital Bereich werden meistens pro Finanzierungsrunde neue Vorzugsanteile ausgegeben.
- Optionen / Warrants
Optionen oder Warrants (welche den Optionen recht ähnlich sind) können zum späteren Erwerb von Stammaktien herangezogen werden.